Seit dem 1. Jänner 2026 besteht eine neue Partnerschaft zwischen Fondo Est und EMVA, einer der erfahrensten Freiwilligen Fürsorgekörperschaften Südtirols, die seit über 45 Jahren Selbstständige, Unternehmer und Arbeitnehmer in Südtirol unterstützt. Diese Zusammenarbeit wurde mit dem Ziel ins Leben gerufen, den begonnenen Weg zu festigen und weiterzuentwickeln, um einen Dienst anzubieten, der den spezifischen Bedürfnissen der Beschäftigten von Unternehmen mit Sitz in der Autonomen Provinz Bozen immer besser gerecht wird.
Die unter das neue Abkommen fallenden betreuten Personen sind die Angestellten folgender Sektoren (CCNL):
Die Angestellten der anderen Sektoren können weiterhin auf das Leistungspaket zurückgreifen, welches die Gesellschaft UniSalute für Fondo Est betreut.
Leistungen
EMVA verwaltet die Leistungen in den Bereichen Zahnmedizin, stationäre Versorgung und Prävention. Alle anderen Leistungen des Gesundheitsplans werden direkt von Fondo Est bereitgestellt.
Um eine korrekte Bearbeitung Ihrer Erstattungsanträge zu gewährleisten, bitten wir Sie, während dieser Übergangsphase besonders auf das Datum des Belegs (Rechnung oder Quittung) zu achten:






Ab Juni 2026 haben Betreute die Möglichkeit, den Gesundheitsschutz auf Ehepartner (Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft) sowie auf steuerlich unterhaltsberechtigte Lebenspartner auszuweiten.
Der Gesundheitsschutz ist an die aktive Mitgliedschaft des Familienoberhauptes gebunden, kann jederzeit aktualisiert werden und erlischt automatisch, sobald der Familienangehörige den Status als steuerlich unterhaltsberechtigte Person verliert.
Die Aktivierung erfolgt ausschließlich über den Mitgliederbereich durch die Erfassung des Haushalts, die Eingabe der persönlichen Daten und das Hochladen der erforderlichen Steuerunterlagen. In besonderen Fällen ist eine Selbsterklärung zulässig; eventuelle Bestätigungen oder Aufforderungen zur Ergänzung werden per E-Mail mitgeteilt. Der Schutz muss jährlich verlängert werden.
Ab Juni 2026 kann der Familienangehörige nach Abschluss der Erfassung ein persönliches Benutzerkonto für die Verwaltung von Vorgängen und Erstattungen einrichten, das ausschließlich für Leistungen gilt, die ab dem Datum des Inkrafttretens gebucht oder in Rechnung gestellt wurden.
Die Gesundheitsleistungen gelten auch für die minderjährigen Kinder des Familienoberhauptes, sofern diese im Mitgliederbereich registriert wurden. Ab dem 1. Januar 2026 ist keine jährliche Verlängerung mehr erforderlich: Kinder, die bereits im Jahr 2025 registriert waren, bleiben automatisch bis zum vollendeten 18. Lebensjahr eingetragen.
Die Leistungen gelten ab dem Monat der Validierung des Minderjährigen und setzen den ordnungsgemäß aktivierten Betreuungsschutz des eingetragenen Elternteils voraus. Sind beide Elternteile als Familienoberhaupt eingetragen, kann nur einer von beiden die Leistungen beantragen. Erstattungsanträge müssen innerhalb eines Jahres ab dem Datum des Belegs eingereicht werden.
Was die Einreichung der Anträge betrifft, ist es wichtig, auf das Rechnungsdatum zu achten: Ausgaben mit Rechnungsdatum 2025 sind über die Website von Fondo Est an Mutual Help zu richten, während Ausgaben mit Rechnungsdatum ab dem 1. Januar 2026 an EMVA zu richten sind.
Anspruch auf EMVA haben alle Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen mit operativem Sitz in der Autonomen Provinz Bozen bei Fondo Est angemeldet sind.
Nein, ausgenommen sind Verträge im Bereich des organisierten modernen Handels (Dmo), der Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung (Fipe), der kommunalen Apotheken sowie des Schnittblumenhandels, die für die vermittelten Leistungen weiterhin UniSalute als Bezugspunkt haben.
Nichts. Die Mitarbeiterlisten, ob sie nun per XML-Datei oder Uniemens übermittelt werden, bleiben unverändert und der Beitrag ist weiterhin gemäß den bereits bestehenden regulären Modalitäten an den Fondo Est zu entrichten.
Um eine Erstattung der Kosten zu erhalten, müssen Sie sich über die Website www.emva.it/fondoest in den geschützten Bereich einloggen und einen Erstattungsantrag in indirekter Form stellen, wobei Sie alle erforderlichen Unterlagen beifügen müssen.
Um eine Erstattung der Kosten zu erhalten, müssen Sie sich über die Website www.emva.it/fondoest in den geschützten Bereich einloggen und einen Erstattungsantrag in indirekter Form stellen, wobei Sie alle erforderlichen Unterlagen beifügen müssen. Die Erstattungsanträge müssen innerhalb einer Frist von einem Jahr ab dem Datum des Ausgabenbelegs für die erbrachte Leistung eingereicht werden.
Sie können den Bearbeitungsstatus Ihrer Anträge über den geschützten Bereich (EMVA-Portal) auf der Website www.emva.it/fondoest einsehen, auf den Sie mit Benutzername und Passwort zugreifen können.
Sie können den Leitfaden zur Auszahlung von der von EMVA verwalteten Leistungen herunterladen und einsehen, indem Sie sich in Ihren geschützten Bereich unter www.fondoest.it einloggen.
Für alle von EMVA verwalteten Leistungen können Sie die Website www.emva.it/fondoest besuchen oder telefonische Unterstützung anfordern, indem Sie aus Italien die für Fondo Est reservierte Nummer 0471 059 056 anrufen (oder aus dem Ausland unter der Nummer +39 0471 059 056). Sie erreichen diesen Service montags bis donnerstags von 8:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 12:30 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten können Sie einen Rückruf innerhalb des kommenden Arbeitstages vormerken
Uber EMVA und ausschließlich in Form einer Kostenerstattung sind folgende Leistungen vorgesehen:
Der Erstattungsantrag muss über das Portal eingereicht werden, das über die Website www.emva.it/fondoest erreichbar ist.
Fondo Est sorgt über EMVA für eine Erstattung der Kosten in Höhe von 75% und mit einer Jährlichen Obergrenze von 80,00€ für eine Zahnsteinentfernung mit eventueller Kontrolluntersuchung.
Der Fonds übernimmt über die EMVA die Erstattung von Zahnextraktionen (einfache Extraktion) bis zu maximal 4 Zähnen pro Jahr mit einer Jährlichen Gesamthöchstgrenze von 400,00€ pro Mitglied. Um die Erstattung der Kosten zu erhalten, sind dem Erstattungsantrag folgende Unterlagen beizufügen:
Der Fondo Est sorgt über die EMVA für die Erstattung der Leistungen für osseointegrierte Implantate und die dazugehörigen festsitzenden Kronen.
Die jährliche Erstattungshöchstgrenze für diese Leistung beträgt 5.100,00€ pro Versicherten. Je nach Anzahl der erforderlichen Implantate gilt die folgende jährliche Unterhöchstgrenze:
Um die Erstattung der Kosten zu erhalten, sind dem Erstattungsantrag folgende Unterlagen beizufügen:
Die vom Fondo Est über die EMVA vorgesehene jährliche Höchstgrenze für kieferorthopädische Leistungen beträgt schriftlich 700,00€.
Die im Gesundheitsplan vorgesehenen zahnärztlichen diagnostischen Untersuchungen sind:
Der Fondo Est sieht über EMVA einmal jährlich die Erstattung der folgenden Präventionspakete vor:
Die Vorsorgepakete werden vom Fonds über EMVA ausschließlich in Form einer Kostenerstattung bereitgestellt. Jedes Paket muss in einer einzigen Sitzung durchgeführt werden und kann einmal pro Jahr in Anspruch genommen werden.
Jedes Vorsorgepaket sieht folgende Höchstkosten vor:
Der Antrag auf Erstattung muss über das Portal gestellt werden, das über die Website www.emva.it/fondoest erreichbar ist.
Der Gesundheitsschutz umfasst „Krankenhausaufenthalt in einer medizinischen Einrichtung aufgrund eines chirurgischen Eingriffs oder einer schweren Erkrankung. Häuslicher Krankenhausaufenthalt infolge einer Krankheit“, „Häuslicher Krankenhausaufenthalt infolge einer Krankheit/Krankenhausaufenthalt, die aufgrund der im Gesundheitsplan vorgesehenen Erkrankungen erforderlich sind“. Für alle Einzelheiten konsultieren Sie bitte den Gesundheitsplan „Leitfaden zu den von EMVA erbrachten Gesundheitsleistungen“.
Wenn das Mitglied keine Erstattung für den Krankenhausaufenthalt oder eine damit verbundene Leistung beantragt, hat es Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 80,00 € pro Übernachtung in den ersten 30 Tagen und ab dem 31. Tag auf eine Entschädigung in Höhe von 100,00 € pro Tag des Krankenhausaufenthalts für maximal 100.
Um die Erstattung der Kosten zu erhalten, müssen innerhalb eines Jahres ab dem Datum des Kostenbelegs folgende Unterlagen eingereicht werden:
Der Erstattungsantrag muss über das Portal eingereicht werden, das über die Website www.emva.it/fondoest erreichbar ist.
Die Liste der Leistungen finden Sie im Gesundheitsplan „Leitfaden zu den von EMVA erbrachten Gesundheitsleistungen“ oder erhalten diese bei EMVA unter der Nummer 0471 059 056 (bzw. 0039 0471 059 056 aus dem Ausland).
Die Liste der schweren Krankheitsfälle finden Sie im Gesundheitsplan„ Leitfaden zu den von EMVA erbrachten Gesundheitsleistungen“ oder erhalten diese direkt bei EMVA unter der Nummer 0471 059 056 (bzw. 0039 0471 059 056 aus dem Ausland).
Um die Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach einer Erkrankung In Anspruch zu nehmen, können Sie den Gesundheitsplan „Leitfaden zu den von der EMVA erbrachten Gesundheitsleistungen“ konsultieren oder sich direkt an EMVA unter der Nummer 0471 059 056 (oder 0039 0471 059 056 aus dem Ausland) wenden.